Berlin, 24.05.2017
In diesem sehr schönen Heft zum Lutherjahr hat Andreas Stegmann das Kapitel Die Reformation in Berlin-Cölln übernommen. Er schreibt dazu auf S. 26: "Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, wo dieses erste evangelische Abendmahl im Kurfürstentum Brandenburg stattfand und wer an ihm teilnahm. Wahrscheinlich verhielt es sich folgendermaßen: Am 1. November lud der Kurfürst Joachim II. ausgewählte märkische Adlige in seine Nebenresidenz Spandau, wo er wegen der zahlreichen Gäste nicht die Schlosskapelle, sondern die Pfarrkirche zum Ort der ersten evangelischen Abendmahlsfeier machte, die vom Brandenburger Bischof Matthias von Jagow geleitet wurde. Geistliche aus Berlin-Cölln oder gar die Bürger der Residenzstadt waren an dieser Feier nicht beteiligt. Um deutlich zu machen, dass mit dieser Spandauer Feier der Auftakt für die reformatorische Umgestaltung der märkischen Kirche gegeben war, wurde am Folgetag, einem Sonntag, in Berlin-Cölln, und hier wohl eher in der Cöllner Stiftskirche als in der Berliner Nikolaikirche, ein weiteres Mal das Abendmahl in evangelischer Weise gefeiert, geleitet vom Berliner Propst Georg Buchholzer. An diesem Gottesdienst nahmen auch die Bürger sowie eigens eingeladene Pfarrer aus der Mark teil."

 

Der erste Satz Stegmanns stimmt. Man diskutiert darüber schon rd. 300 Jahre, und die Meinungen sind geteilt. Eine erste Zusammenfassung und Auflistung der Meinungen für Spandau oder Berlin brachte Leopold von Ledebur: Ueber den Tag und Ort des Uebertritts des Churfürsten Joachim II. von Brandenburg zur lutherischen Kirche. - Berlin 1839 mit der Präferenz für Spandau. Im Jahr 1965 widmete sich das JBBKG 40 dem Thema, wobei die Meinungen geteilt sind, Walter Delius votiert stark für Berlin, Themel für Spandau. Und schließlich wird nach einem originalen Quellenfund für Berlin-Cölln seit 1995 erneut darüber diskutiert (s. Adolf Laminski: Die offizielle Einführung der Reformation in Brandenburg begann am 1. November 1539 zu Berlin-Cöln.- In: Herbergen der Christenheit 19 (1995) S. 107-109). Und obwohl Stegmann als Literatur zum Thema auf S. 33 zwei Werke von Iselin Gundermann und Adolf Laminski angibt, in denen der Quellenfund akzeptiert ist (Gundermann S. 234, Anm. 45 und Laminski S. 84-86), d. h. am 1. Nov. 1539 ein Gottesdienst mit Lutherischem Abendmahl durch den Propst Georg Buchholzer zelebriert wurde, stellt er die vorliegende fragwürdige Vermutung an.

Da oft nur der zweite Teil des Berichts zitiert wird, sei hier der volle Text des Matthias von Schwanebeck wiedergegeben:

"Als der Hochwürdige Bischoff, Herr  Mathias von Brandenburg Ao. 1539 im Heimzug von Cölln in Teltow, in meines Vaters Hause zu ihm fleißig versammlet und sich mit ihm wegen der reinen göttlichen Lehre berathschlaget, und sind alle eines Sinnes und Willens gewest, selbige anzunehmen, und standhaftig zu bekennen, auch daß sie ihre Pfarrer und Plebanos, die sich sperren wolten, zwar nicht durch Gewalt verjagen und verfolgen, sondern ihnen Unterhalt reichen, und sich in mittelst nach Predigern der reinen Lehre umthun wolten. Dies haben sie alle in einem vorgelegten Revers bezeuget, unterschrieben und besiegelt. So geschehen am 18. April 1539.
Die Nahmen heißen:

Jochen von Schwanebeck zu Teltow.
Jochen von Hacke zu Sand-Machenow.
Jochen v. Schlaberndorff zu Schloß-Beuthen.
Hans von Berne zu Groß-Berne.
Christoph von Berne zu Schönow.
Carl Sigmund v. d. Liepen zu Blankenfelde.
Otto von Britzke zu Britzke.
Christoph von Spiel zu Dalen.
Siegmund von Otterstedt zu Dalwitz.
Heinrich von Thümen zu Leuenbruch.

Alle diese Junckern und Landsassen sind am 31. October des benannten Jahres nach Spandow gereißt, wohin mein Vater seel. mich hat mitgenommen, und haben tags darauf nach dem Vorgang des Durchl. und Hochgebohrnen Churfürsten, Herrn Joachim des Jüngern Löbl. Gedächtniß, in der dasigen Pfarr-Kirchen das reine Evangelium öffentlich bekannt, und das heilige Sacrament unter beyderley Gestalt von gedachten Herrn Bischof Matthias empfangen." (Ledebur S. 5/6)

Hier ist keine Rede davon, dass der Kurfürst "ausgewählte märkische Adlige" eingeladen hat, sondern es sind die Untertanen des Bischofs von Brandenburg, die er im April für die Reformation gewonnen hat, die nun am 31. Oktober nach Spandau reisen und am 1. Nov. 1539 mit ihrem Bischof das Abendmal in evangelischer Weise feiern "nach dem Vorgang des Churfürsten". Dieser Vorgang muss laut Grimmschen Wörterbuch nicht als "gegenwärtiges Vorangehen" gelesen werden, sondern bedeutet auch "nach dem Vorbild oder Muster" des Kurfürsten wie es wahrscheinlich im April bei dem Gespräch zwischen Bischof und Kurfürst verabredet worden war.  Gleichzeitig fand am 1. Nov. 1539 in der Stiftskirche in Berlin-Cölln die Feier nach dem gleichen Muster unter der Leitung des Propstes Georg Buchholzer statt, wie er es selbst bezeugt. Die Teilnahme des Kurfürsten kann man hierbei voraussetzen. Bestätigt wird diese Annahme durch ein Ausstellungsstück im Schloss Köpenick Die Hohenzollern und die Konfessionen wo das Bild von Johann David Schleuen: Einnahme des Abendmahls in beiderlei Gestalt durch Kurfürst Joachim II (1762) gezeigt wird und in der Legende auf einen Quellenfund hingewiesen wird, dessen Verfasser dieses Ereignis auf Berlin-Cölln bezieht.

Die Vermutungen von Stegemann sollte man nicht so stehen lassen, zumal sie bereits durch Klaus Fitschen: Berliner Kirchengeschichte.- Berlin 2017 als Faktum übernommen wurden (S. 24). 

Von Dr. Adolf Laminski

 

Nachtrag:
„Meine Position würde ich jetzt so formulieren: Der Reformationstag in Brandenburg ist der 1. Nov. 1539. Auf Veranlassung des Kurfürsten hat an diesem Tag in Spandau Bischof Jagow die Messe mit Abendmahl für seine Teltower Gefolgschaft gefeiert, in der Stiftskirche zu Berlin-Cölln Propst Buchholzer (für den fürstlichen Hof). Es folgt die Feier in den Pfarrkirchen ab 2. November. Wo und wann der Kurfürst diesen Schritt vollzog, muss offen bleiben: für Spandau ist die Teilnahme nicht zwingend, für Berlin-Cölln nicht auszuschließen, es wurden auch der private Empfang des Abendmahls unter beiderlei Gestalt des Kurfürsten bereits im Jahr 1537 angenommen oder später am 5. Oktober 1539.“
Dr. Adolf Laminski, 7.6.2017