Absolutismus
Mit dem Begriff Absolutismus wird die Form monarchischer Regierung beschrieben, in der der Fürst die unbeschränkte und ungeteilte Staatsgewalt ohne Mitwirkung ständischer oder parlamentarischer Institutionen beansprucht. Der Fürst ist Souverän, steht über den Gesetzen, bleibt aber an die Gebote der Religion, das Naturrecht und die staatlichen Grundgesetze gebunden. Damit unterscheidet sich die absolutistische Herrschaft von Despotismus und Totalitarismus.
Die Religionskriege im 16. und 17. Jahrhundert erschütterten die staatliche Ordnung schwer und erleichterten so die Durchsetzung des Absolutismus in den europäischen Staaten. Die Fürsten und Theoretiker (Macchiavelli und andere) beriefen sich auf das Vorbild der römischen Kaiser und belebten die Idee des Gottesgnadentums wieder. Der absolute Fürst brach die politische Macht des Adels und Klerus.
In Berlin und Brandenburg beginnt die Zeit absolutistischer Herrschaft mit der Regierung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640 bis 1688). Sein Urenkel Friedrich II. etablierte die Form des aufgeklärten Absolutismus.
Gerhild H. M. Komander 11/2004