Der Vossischen Zeitung vom 28. Juli 1900 ist einem Artikel über den Koppenplatz zu entnehmen, dass dort von 1810 bis 1840 ein Raum für die gerichtliche Obduktion von Leichen vorhanden war:
"Am Rande des Friedhofes, an der Stelle, wo heute der Koppenplatz in die Auguststraße mündet, wurde ein Häuschen zur Verwahrung der Leichen von verunglückten unbekannten Personen und von Selbstmördern erbaut, wahrscheinlich 1708. Bewohnt wurde es anfangs nur vom Totengräber, aber von 1739 an diente es zugleich als Armenhaus und später als Hospital, dem der Totengräber als Hausvater vorstand. 1810 wurde hier auch ein Raum für gerichtliche Obduktionen von Leichen eingerichtet, der bis 1840 benutzt wurde. Die ältesten Berliner werden das verwitterte Häuschen noch unter dem Namen "Das Türmchen" im Gedächtnis haben, den es im Volksmunde erhalten hatte, weil es einst von einem turmartigen Aufbau gekrönt gewesen war. Der Koppesche Armenfriedhof wurde 1840 geschlossen."