Soweit ich richtig informiert bin, unterliegen sogenannte "Lichtbildwerke" 50 Jahre lang einem Urheberrecht nach dem Zeitpunkt des ersten Erscheinens, wobei der Urheberschutz erst 70 Jahre nach dem Tode des Fotografen abläuft, was heißt, daß Du die entsprechenden Fotografien nicht verändern darfst. Vorsichtshalber kannst Du die Namen der Fotografen und des damaligen Verlages erwähnen. Bei allem, was älter als 100 Jahre ist, sollte es keine Probleme geben können.
Genaueres kannst Du hier nachlesen:
209.85.135.104/search?q=cache:wm65pgsfXY...e&ct=clnk&cd=1&gl=de
Rein praktisch gesehen, würde ich aber sagen, es kommt darauf an, zu welchem Zweck Du historische Postkarten veröffentlichst, ich würde zum Beispiel bei rein dokumentatorischen Netzseiten keine Probleme erwarten, auch dann nicht, wenn Du Bilder von Postkarten, die Du selbst besitzt veröffentlichst, selbst dann nicht, wenn Du sie einzeln und als original zum Kauf anbieten willst.
Sollte jemand hier besser als ich Bescheid wissen, lasse ich mich aber gerne korrigieren! :-)