Auszug aus dem Brief des Direktors der Preußischen Seehandlung (Preußische Staatsbank) Roters an den Königlich geheimen Kabinettsrat Müller vom 22. 12. 1837:
" ...Es lag zu Tage, dass es am zweckmäßigsten sei, zu demselben möglichst die Mitte der hiesigen Stadt aufzusuchen und ihn auch nicht zu entfernt von der Post zu legen, um von da aus die Entfernungen zu bestimmen und jeden Reisenden durch die fortlaufenden Nummern der verschiedenen Nummern und Meilensteine zu überzeugen, dass er nach richtigen Entfernungen bezahlt. Dass ein Postgebäude nicht immer ein unverrückbarer Punkt sei, hat die vor einigen Jahren erfolgte Verlegung des Postlokales bewiesen. Der Obelisk des Dönhoffplatzes war auch nicht angemessen, weil er sich außer der Mitte der Stadt befindet und auch gar nicht zu erreichen ist, warum derselbe früher für die Potsdamer Straße, und zwar auch nur für diese, als Nullpunkt gedient hat.
Ich glaubte daher am geeignesten zu handeln, wenn das Königliche Schloss zum gemeinschaftlichen Anfangspunkt gewählt wurde. Da aber durch dasselbe von den Postwagen nicht gefahren wird, wurde der Kandelaber als genauer Punkt angenommen, weil er vor einem Hauptportale des Königlichen Schlosses, und zwar fast mitten auf dem Platze, über welchen die Mehrzahl der Postfuhren muss, steht.
Wenn ich endlich über die Wahl des gemeinschaftlichen Nullpunktes in Berlin nicht die allerhöchste Bestimmung seiner Majestät des Königs eingeholt habe, was ich dadurch entschuldige, dass nur die Durchführung einer notwendigen, nicht weiter als Ordnung zu erkunden, und ich glauben musste, in den Befugnissen eines Departementchefs liegende Maßregel galt, zu welcher es nicht notwendig war, die kostbare Zeit seiner Majestät des Königs in Anspruch zu nehmen.[...] Ich erachte, dass diese Umstände genügen werden, seine Majestät zu überzeugen, dass die während meiner Verwaltung getroffenen Maßnahmen ebenso notwendig und auch wenig kostend gewesen sind.
Berlin, Roters 22. 12. 1837"
Roters war seit 1834 Chef der Chausseeverwaltung und erließ am 20. Januar 1837 eine Circular-Verfügung an die acht Oberpräsidien Preußens, um die Versetzung einer gewissen Zahl von Meilensteinen zu veranlassen. Die Entfernungsberechnung für Preußen vom Schloßplatz aus ist also ab dem Jahre 1837 anzunehmen.