Vom Grundsatz her war der Markgraf im 14. Jahrhundert Münzherr für die Mark Brandenburg mit mehreren markgräflichen Münzstätten. Geprägt wurde der Pfennig. Durch die Einrichtung der Münzverrufung und -erneuerung mussten regelmäßig die alten Pfennige gegen neue umgetauscht werden im Verhältnis 16:12. Das kam einer Besteuerung von 25 % gleich und wurde als bedrückend empfunden. Die Erträge einer Münzstätte wurden häufig vom Landesherrn an Unternehmer verpachtet oder verpfändet. Die Stände waren bestrebt, dem Markgrafen die Verfügung über Münzstätten abzukaufen. Z. B. kaufte Berlin 1369 das Münzrecht für seine Münze und beseitigte die Münzverrufung durch Einführung eines "ewigen Pfennigs" mit der Abbildung eines Bären (denarius perpetuus). Eine Vereinheitlichung des Wertes der Pfennige aller brandenburgischen Münzstätten gelang jedoch nicht, sie wurden nach ihrem Silberwert unterschiedlich bewertet.
Die Einführung von Großsilbermünzen, von Groschen, kam von außerhalb. Erst die Hohenzollern begannen mit der Prägung von Groschen in Brandenburg, in einer Urkunde von 1435 wird ein Brandenburger Groschen aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich I. erwähnt. Bis dahin wurden Groschen gehandelt, die außerhalb Brandenburgs geprägt worden waren mit unterschiedlichen Bewertungen. Im Landbuch der Mark Brandenburg von 1375 entsprach ein Groschen 6 brandenburgischen, 7 stendalischen und 8 Berliner Pfennigen. Unter Kurfürst Friedrich I. wurde 1431 der Wert des Groschens allgemein auf 8 Pfennige festgesetzt.
Prof. Dr. Arthur Suhle hat in einem Anhang einer Veröffentlichung der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin, VIII, 2, Band 2 der Brandenburgischen Landbücher "Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375", herausgegeben von Johannes Schultze in Berlin 1940 im Kommissionsverlag von Gsellius, auf den Seiten 462 bis 469 einen kurzen Abriss der Münzverhältnisse in der Mark Brandenburg im 14. Jahrhundert gegeben.