Bis zum Jahre 1813 konnte der Magistrat von Berlin die Straßennamen allein festlegen. Dann erschien am 20. Dezember 1813 ein Erlass des Königs, nach welchem die Straßenbenennung in den Städten Berlin, Potsdam und Charlottenburg nur durch Königliche Kabinetts- Order auf Grund von Vorschlägen des Magistrats und des Polizeipräsidiums vollzogen werden konnte. Der Magistrat machte für eine Anzahl neuer Straßen den Vorschlag, kurze Vornamen ohne geschichtliche Bedeutung zu vergeben. So bekam die Adolfstraße in Wedding durch Allerhöchste Kabinetts-Order vom 7. August 1872 ihren Namen.