Dr.jur. Ernst Karding wurde 1879 geboren in Landsberg/Warthe. Er studierte Rechtswissenschaft auf den Universitäten Freiburg i. B. und Halle, wurde 1901 Referendar und 1902 zum Dr. jur. promoviert. 1921 wurde er Stadtkämmerer der Stadt Berlin und führte als solcher die Neuordnung der Finanzverwaltung der 1920 gebildeten Einheitsgemeinde Groß-Berlin durch. Er leitete die Finanzen Berlins in den Jahren der Inflation 1921-1923 und in den ersten Jahren der stabilisierten Währung 1924-1926. Ende 1926 schied er aus dem Kommunaldienst aus und trat in den Vorstand der zur Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken gehörenden Preußischen Boden-Credit-Actien-Bank und Deutschen Hypothekenbank Meiningen ein, wo er vorwiegend mit dem Kommunal-Darlehensgeschäft und der Finanzierung des Wohnungsbaus befasst war. Dr. Karding war in der Zeit der Weimarer Republik Mitglied des Ausschusses des Centralverbandes des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes, Berlin, und des dort gebildeten Sonderausschusses für Hypothekenwesen, ferner Mitglied des Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit und des Fachausschusses der Industrie- und Handelskammer zu Berlin.
Er war verheiratet mit Margarethe, geb. Rose und hatte fünf Kinder, vier Töchter und einen Sohn.
Er wohnte in Berlin-Grunewald, Herthastraße 16.
Die vorstehenden Angaben sind entnommen dem Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft von 1930, Deutscher Wirtschaftsverlag AG Berlin.
In dem Buch "Wer ist´s", 10. Ausgabe 1935 werden noch die Vornamen der Kinder genannt: Hilde (geb. 1907), Inge (geb. 1910), Jutta (geb. 1911), Jenni (geb. 1913) und Jürgen (geb. 1921). Als neue Adresse findet man: Berlin-Zehlendorf, Waltraudstr. 23. Auch das Adressbuch 1943 führt Dr. Karding als Eigentümer des Hauses Nr. 21/23 in der Waltraudstraße auf.