Als Einstieg empfehle ich die Abhandlung von Prof. Dr. Felix Escher "Die brandenburgisch-preußische Residenz und Hauptstadt Berlin im 17. und 18. Jahrhundert" in Band I der Geschichte Berlins, Verlag Beck München, eine Veröffentlichung der Historischen Kommission zu Berlin, herausgegeben aus Anlass der 750-Jahr-Feier Berlins 1987. Dort finden Sie in einer Fülle von Fußnoten weitere Literaturangaben.
Im Zeitalter des Absolutismus waren die Bürgermeister und Ratsherren landesherrliche Beamte, deren Ernennung, Absetzung und Kontrolle in der Hand des Herrschers und seiner Organe lag. Auch die Neuordnung der Stadtverfassung im Jahre 1709 mit der Bildung eines gemeinsamen Magistrats für Berlin brachte keine Änderung. Die Magistratsmitglieder standen im gleichen Abhängigkeitsverhältnis.