In der Stiftungsnachweisung der Stadt Berlin von 1908 wird kein Reichenheimsches Waisenhaus unter "Waisenhausfonds" aufgeführt. Auf S. 869 finden sich aber Ausführungen über das Reichenheimsche Vermäctnis zur Unterstützung von Lehrer-Witwen und -Waisen. Danach hat der am 18. Juni 1886 zu Berlin verstorbene Kaufmann Anschel, genannt Adolf Reichenheim, in dem am 22. Juni 1886 eröffneten Testament vom 8. Oktober 1884 der Stadt Berlin ein zum eisernen Fonds zu nehmendes Kapital von 150.000 Mark vermacht zur Unterstützung der Hinterbliebenden von städtischen Elementarlehrern ohne Unterschied der Religion. Die Verwaltung erfolgte durch ein Kuratorium, bestehend aus einem der Stadtschulräte, zwei von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Stadtverordneten, dem Vorsitzenden der städtischen Schuldeputation und einem von der Schuldeputation gewählten Rektor.