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Allgemeine Fragen zur Geschichte Berlins

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Grenzübertritt von Berlin –West in die sowjetisch besetzte Zone bzw. DDR 03 Mär 2017 12:20 #1482070311

  • Martin Mende
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Im Jahre 1952 wurde die Einreise in die DDR (ausgenommen Berlin-Ost) für Bewohner von Berlin (West) bis auf Sonderfälle verboten. Es begann ab dem 28. Mai mit der Abriegelung in die sowjetische Zone führender West-Berliner Straßen durch Baumsperren oder Wälle, ausgenommen die für den Interzonenverkehr bestimmten Straßenverbindungen. Das DDR-Innenministerium gab am 3. Juni vorläufige Bestimmungen für die Einreise von West-Berlinern in die DDR bekannt. Danach gab es Einzelreiseausweise zu drei DM-West für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen und Dauerausweise für Grundstücksbesitzer und in der DDR arbeitende West-Berliner. Anträge auf Einzelreiseausweise sollten in doppelter Ausfertigung formlos schriftlich bei einem Ost-Berliner Bezirksamt gestellt werden. Sofern die Polizeibehörde des Zielortes der Einreise zustimmte, erhielt der Antragsteller vom Bezirksamt in Ost-Berlin einen positiven Bescheid. Daraufhin musste der Antragsteller beim Bezirksamt in Ost-Berlin zwei Lichtbilder für den Passierschein vorlegen. Bereits am 25. Juni 1952 teilte das DDR-Innenministerium mit, dass jeder West-Berliner mit zweitem Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der DDR in die DDR umziehen könne, ansonsten verliere er die Aufenthaltserlaubnis. In der Praxis wurden nur wenige Passierscheine in Ausnahmefällen ausgegeben. Die DDR-Nachrichtenagentur ADN kommentierte, alle West-Berliner Einwohner, die zukünftig ihre „Gärten oder anderen Grundbesitz“ in der DDR nicht mehr aufsuchen können, sollten sich beim Senat von Berlin „beschweren und von diesem Entschädigung“ verlangen. Am 30. Juni gab das DDR-Innenministerium bekannt, dass Passierscheinstellen in Ost-Berlin angewiesen wurden, Anträge von West-Berlinern, die „kleinere Grundstücke oder Lauben in den Randgebieten Berlins besitzen, auf Einreise in die DDR entgegenzunehmen und innerhalb von zwei Tagen zu bearbeiten. Diese Passierscheine kosteten drei DM (West) und berechtigten zum einmaligen Betreten der DDR. Die Regelung war vorerst bis zum 10. Juli 1952 befristet. Anfang 1953 werden Übergänge bei Teltow, Düppel und Frohnau geschlossen. Am 26. 3. 1953 verbietet der Polizeipräsident in Berlin (West) den Polizeiangehörigen den Besuch im sowjetischen Besatzungsgebiet. Am 16. 6. 1953 verlangt der Zentralverband der Kleingärtner in Berlin (West) in einem Schreiben an Ministerpräsident Grotewohl die Freigabe und den freien Zugang zu den beschlagnahmten Grundstücken von West-Berlinern in den Randgebieten vergeblich. Bis zum 13. August 1961 fuhr die S-Bahn auch in die Randgebiete um West-Berlin, die West-Berliner befanden sich aber immer in der Gefahr, bei Kontrollen der DDR-Organe wegen illegaler Einreise festgesetzt zu werden.

Grenzübertritt von Berlin –West in die sowjetisch besetzte Zone bzw. DDR 06 Dez 2016 19:25 #1481048752

  • Miethke
  • Miethkes Avatar Autor
Wie war der Grenzübertritt von Bürgern von Berlin West in die sowjetisch besetzte Zone bzw. DDR von 1945 bis zum 13. August 1961 geregelt?
Welche Papiere wurden benötigt?
Welche Bedingungen waren zu erfüllen?
Waren bestimmte Übergänge zu benutzen?
Zu welchen Terminen träten Änderungen ein?