Nach dem Hygienischen Führer durch Berlin von 1882 wurde die öffentliche Gesundheitspflege Berlins, soweit nicht Staatsbehörden konkurrieren, von dem Magistrat unter Mitwirkung der Stadtverordnetenversammlung geleitet. Es gab eine Deputation für die öffentliche Gesundheitspflege, unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters agierten ausgewählte Stadträte, Stadtverordnete und Bürgerdeputierte, Eine Adresse außerhalb des Berliner Rathauses ist für die Deputation nicht bekannt. Nach 1920 wurde ein Städtisches Hauptgesundheitsamt neben den Bezirksgesundheitsämtern eingerichtet.