Inwieweit hat die Hanse zu der städtischen und wirtschaftlichen Entwicklung von Berlin/Cölln im Mittelalter beigetragen?
Von Jörg Kluge

Inhaltsverzeichnis

Teil I

1. Einleitung
2. Lübeck Stadt und Handelsplatz
2.1 Handelsverbindungen nach Osten und Westen
2.2 Das Lübische Recht
2.3 Die Deutsche Hanse: ein Städtebund?
3. Entwicklung der Handelsrouten östlich der Elbe
3.1 Die Anfänge der Doppelstadt Berlin/Cölln-Kaufmannsniederlassung an der Spree
3.2 Stadterhebung 1237

Teil II

3.3 Nur Handelsverbindungen zwischen den altmärkischen Städten?
4. Berlin/Cölln wird Mitglied der Hanse
4.1 Berlin als Hansestadt während der größten Ausprägung der Deutschen Hanse

Teil III

4.2 Niedergang Berlins in der Hanse
5. Schlussbemerkung

1. Einleitung

Die Geschichte der Hanse ist kaum zu trennen von der des mercator hansae Teutonicorum (deutschen Hansekaufmann) der meist der gemeene copman genannt wurde. Er war in der Tat, durch die Gotländische Genossenschaft, der eigentliche Gründer der Gemeinschaft. Die Hanse hatte keinen anderen Zweck, als den Wohlstand des Kaufmannes zu sichern.[1]
Diese grundsätzliche Feststellung obengenannten Aussage soll in meiner Hausarbeit als roter Faden dienen um nicht dem Trugschluss zu erliegen, dass die Hanse, einem anderen Zweck diente, sondern in ihrem Tun und Handeln dafür sorgte, Privilegien mit dem Territorialstaat sprich Landesherren (König, Kaiser) oder Stadtherren (Bischof, hohem und niederem Adel, Abtei, Klöster) auszuhandeln, auch durch Druck (Embargo) zu erreichen. Eine weitere Aufgabe war es die Sicherheit der Handelswege zu organisieren mit Städtebünden (z.B. Hamburg) und auf dem Seeweg Schutz vor Piraten zu erlangen (z.B.Vereinigung der wendischen Städte, Rostock, Stralsund und weitere).

Eine kurze Übersicht soll die herausragende Stellung Lübecks und rechtliche Grundlage skizzieren. Desweiteren möchte ich meine Ausführungen auf die östliche Seite der Elbe beziehen und die Doppelstadt Berlin/Cölln zur Hanse darstellen.
Die Zeit Berlins/Cöllns in der Hanse, auch wenn sie nicht von langer Dauer war, sowohl zu den altmärkischen Städtebünden und die Handelsverbindungen zu den westlich der Elbe gelegenen Hansestädten möchte ich im weiteren Focus erläutern.
Meine Aussagen basieren hauptsächlich auf Sekundärliteratur, die in Fußnoten aufgeführt wird. Werden Links zum Internet angegeben, so wird das Erfassungsdatum angeführt. Diese Internetinformation sollen in der Regel zur weiteren Vertiefung dienen.

2. Lübeck Stadt und Handelsplatz

Die natürliche Grenze des Heiligen Römischen Reiches, Anfang des 12. Jahrhunderts,
lag an der Elbe und Saale (Siehe Anhang1). In diesem zur Ostsee und Oder gelegenem Territorium befanden sich verschiedene wendische Stämme, die Wagrier in Ostholstein, die Obodriten und Liutizien, die zahlreichsten und streitbarsten in Mecklenburg und Pommern waren, die Pamoranen an der Oder und die Heveller an der Havel.[2] Sie konnten sich jahrhundertelang gegen die Christianisierung wehren. Lothar III., Herzog von Sachsen, später Kaiser, hatte, nachdem er den Obodritenfürsten Niklot und Pribislav unterworfen hatte, noch als Herzog von Sachsen, die Grafschaft Holstein Adolf I.von Schauenburg übertragen, dessen Sohn später Lübeck gründete.

Im Jahre 1134 verlieh Lothar III. als Kaiser die Nordmark an Albrecht den Bären, der sie systematisch zu erobern begann. Schließlich verheiratete er seine Tochter mit dem Welfen Heinrich dem Stolzen und sicherte ihm damit die Nachfolge im Herzogtum Sachsen zu, das auf seinen Sohn Heinrich den Löwen (1142) überging.[3]
Die Privilegierung der gotländischen Kaufleute im Herzogtum Sachsen, höchstwahrscheinlich auf Gegenseitigkeit, von Lothar III.vergeben, kann als Anfang der politischen und wirtschaftlichen Expansion der Deutschen und Besiedlung im Ostseeraum gesehen werden.

Auswanderungen aus Westdeutschland führten dazu, das durch Sachsen, Westfalen, Rheinländer, Holländer, Flamen und Franken, die sich, angezogen durch das Versprechen auf Land und baldigen Wohlstand, nach Osten aufmachten und damit die Christianisierung einherging. Die Auswanderungswellen fanden zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert statt.[4]

Die Gründung von Kaufmannsstädten begleitete überall die Besitzergreifung des Bodens durch die Bauern; sie machte später die Entstehung und Ausbreitung der Hanse möglich.[5] Die Hanse ist wechselseitig mit einer städtischen Entwicklung verbunden. Adolf II. Entschloss, sich an der Ostseeküste eine Kaufmannssiedlung zu gründen.
Der Ort war sorgfältig erkundet. Der Fürst beschloss oberhalb, 5 km entfernt, von Alt-Lübeck, der Ort wurde 1138 zerstört, am Zusammenfluss von Wakenitz und Trave Neu-Lübeck zu gründen. Die Verteidigung der Ansiedlung war einfach, weil die beiden Flussläufe eine inselgleiche Landzunge mit sumpfigem Ufer umschlossen. Die Trave war tief genug für Schiffe jener Zeit und 20 km von der Mündung zur Ostssee entfernt. Lübeck lag an dem fast schmalsten Teil Holsteins, etwa 50 km von Hamburg entfernt: Es musste die Kaufleute geradezu anlocken.[6]
Der Neid Heinrich des Löwen führte dazu, dass er mit der Gründung einer eigenen Konkurrenzstadt, Löwensstadt, Lübeck in die Knie zwingen wollte, was aber nicht gelang. Der Herzog zwang den Versallen, Adolf II., die Rechte abzutreten, und von da an entwickelte sich das neue Lübeck, 1158/59, mit den zahlreich verliehenen Stadtrechten rasch .[7]

2.1. Handelsverbindungen nach Osten und Westen

Dort, wo sich die Kaufleute um den Markt herum in Lübeck ansiedelten, entwickelten sich neue Wohngebiete. Die Bevölkerung und die wirtschaftliche Entwicklung schritt weiter voran.
Die Auflehnung Heinrich des Löwen gegen den Kaiser und sein Sturz brachten Lübeck in eine schwierige Lage. Die Treue Lübecks zum Herzog führte zur Belagerung durch die kaiserlichen Truppen. Die Unterwerfung der Stadt führte 1188 zur Bestätigung der "hervorragenden Privilegien"(jura honestissima) durch Kaiser Friedrich Barbarossa. Die Grundlage war eine gefälschte Urkunde, die auf den Namen Heinrich des Löwen ausgestellt war.[8] Die damit einhergehenden Befugnisse bezüglich der administrativen und wirtschaftlichen Rechte wurden der bürgerlichen Schwurgemeinde übertragen, die auch die Beaufsichtigung der kurz vorher gegründeten Münzstätte einschloss. Das war der Ursprung des Rats, der erst 1201 bezeugt ist.[9]

Der wirtschaftliche Erfolg der hanseatischen Kaufleute beruhte am Anfang auf ihrem Wagemut, im Schutz ihrer Genossenschaften in fremde Länder vorzudringen und eigene Kontore (Hansevertretungen) in Visby auf Gotland, Nowgorod, Bergen, London und Brügge einzurichten.[10] Um sich gegen Schiffbruch, Piraterie und Straßenraub zu schützen waren am Anfang die verzweigten familiären Beziehungen wichtig.
Die aus den Städten des Rheinlandes und Westfalen kamen und in Lübeck sich ansiedelten, schickten in der Regel die jüngeren Brüder weiter nach Osten in die Hansestädte des wendischen Quartiers, wie zum Beispiel das Schabbelhaus in Lübeck und das Schabbelhaus in Wismar.
Das familiare Geflecht konnte sich bis nach Schweden, Dänemark, Flandern und England erstrecken, Beziehungen im gesamten Küstenraum von Nord- und Ostsee.[11]
Weiter wurde der Handel durch die Hansestädte ausgeweitet (Siehe Anhang 2).

2.2 Das Lübische Recht

Händler, Kaufleute und Handwerker aus Westdeutschland, wohl ein großer Anteil aus dem Westfälischen, brachten auch ihre eigene Rechtsvorstellung mit. Höchstwahrscheinlich war dies das Soester Stadtrecht .
Mit der Urkunde von 1188 hatte der Rat das Recht bekommen, wo auch reiche und einflußreiche westfälische Kaufleute beiwohnten, das verliehene Soester Recht weiterzuentwickeln. Inwieweit es sich wirklich um das Soester Stadtrecht handelte, ist nicht eindeutig, da ebenso andere Volksgruppen sich in Lübeck ansiedelten, die z.B. das Dortmunder- oder das Kölner Stadtrecht kannten.
Diese Vorrechte erlaubten, einen Teil der Gerichtseinkünfte einzuziehen und nur vom Kaiser eingesetzten Stadtrichter (advocatus) abgeurteilt zu werden. Die Vorrechte wurden mit der Zeit erweitert.[12]
Ich zitiere, auszugsweise, im weiteren aus dem Hanselexikon im Internet:
Das Lübische Recht:[13]

"Das L. war neben dem sächsischen Recht eines der wichtigsten deutschen Partikularrechte im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Nach einer von W. Ebel vorgeschlagenen Einteilung bezeichnet L. die gemeinsamen Rechtsgewohnheiten im gesamten lübischen Rechtskreis. Demgegenüber war das Lübecker bzw. lübische Recht das innerhalb der Reichsstadt Lübeck geltende Recht, auch wenn es auf andere Städte nicht ausstrahlte. V.a. in der frühen Neuzeit vergrößerten sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Städten. Das lag nicht zuletzt an den vielfach erlassenen Policeyordnungen. Der Ursprung des L. ist nicht restlos geklärt. Nach ältesten Privilegien lehnte sich das L. ursprünglich an das Soester Recht an. Vermutlich haben westfälische Siedler bei der Neugründung der Stadt 1158/59 ihre angestammten Rechtsgewohnheiten beibehalten. Schon vor 1200 scheint aber L. zu einem feststehenden Begriff geworden zu sein. Ab dem 13. Jh. sind Stadtrechtsaufzeichnungen überliefert, zunächst in lateinischer, dann in mittelniederdeutscher Sprache. Das revidierte Stadtrecht von 1586 erschien in hochdeutscher Sprache und war die umfangreichste und zugleich letzte hoheitliche Fassung des gesamten L. Besondere Bedeutung für das L. besaß der Rat der Stadt Lübeck. Er prägte nicht nur das Willkürrecht der Stadt, sondern war zugleich Obergericht der Stadt Lübeck sowie Oberhof für die Städte des lübischen Rechtskreises."

Die Ausbreitung des Lübecker Rechts setzte Ende des 12. Jahrhunderts mit der Übertragung auf die Hamburger Neustadt ein. Sein Ausbreitungsgebiet reichte schließlich von Tondern im Herzogtum Schleswig und den holsteinischen Städten im Westen über die Hansestädte an der Ostseeküste bis nach Memel und Narwa im Osten sowie dänische und schwedische Stadtrechte. Insgesamt umfasste die Lübecker Stadtrechtsfamilie 80 -100 Städte.[14]

2.3 . Die Deutsche Hanse: ein Städtebund?

Wie oben bereits erwähnt, waren die Kaufleute der Hanse, die für eine "Genossen-schaft Fernhandel treibender Kaufleute"(Hammel-Kiesow, S.18) stand, insbesondere das gegründete Lübeck, im Ostseehandel tätig. Durch den Bau von Schiffen konnten die Lübecker Kaufleute bis nach Gotland und weiter segeln. Der Konflikt zwischen den Deutschen und Gotländern wurde durch Heinrich den Löwen beigelegt (1161: Artlenburg-Privileg). Lothar III.von Sachsen verlieh den Gotländern Zoll-und Handelsfreiheiten auf Gegenseitigkeit, so dass die Deutschen in Gotland Handel betreiben konnten. Daraus entwickelte sich eine Schwurgemeinschaft. Später entstand die "Genossenschaft der Gotland besuchenden Deutschen".(universi mercatores Imperi Romani Gotlandiam frequentantes).[15] Weitere Kaufleute aus Westfalen und Sachsen gehörten ihr an. Auf die weitere Entwicklung der Beziehung zwischen Lübeck und Gotland kann hier nicht weiter eingegangen werden. Lübeck, die führende Kaufmannsstadt, setzte sich an die Spitze der Städte im Ostseeraum. Für die immer weiterführenden Handelswege nach Osten (Russland, Skandinavien, Livland) und Westen (England, Niederlande) waren sichere Reisewege gefordert.
In der Mitte des 13. Jahrhunderts war keine kaiserliche Gewalt in Norddeutschland. Ihre Anstrengungen beruhten auf der Machtherstellung im Süden von Deutschland. Dies bewog die Hanse, anstelle der kaiserlichen Gewalt selbst die Gewalt, sprich für sichere Handelswege zu sorgen.

Ein Interesse an der Hanse bestand einzig durch Kaiser Karl IV. von Luxemburg, auch wenn er in der Goldenen Bulle von 1356 jedes Stadtbündnis verbot.[16] (Siehe Anhang 3). Karl IV. besuchte nach dem Sieg der Hanse gegen Dänemark 1370 für 10 Tage, 1375, Lübeck. Er leitete eine Sitzung des Rates und sprach die Ratsherren mit "Herren"an. Eine Festigung und Bindung zwischen Reich und Hanse schwebte ihm wohl vor. Die Erwerbung der Lausitz und der Mark Brandenburg ließ eine aktivere Politik in Norddeutschland voraussehen, die auf wirtschaftlichem Gebiet durch engere Beziehungen zwischen Böhmen, Nord- und Ostsee über die Elbe Gestalt gewann.[17] Lübeck stand dem Ansinnen skeptisch gegenüber und der Tod Karl IV. machte den Überlegungen ein Ende.

Lübeck und Hamburg schlossen sich 1241 zum Schutz der Fernwege zwischen Trave und Elbe sowie zur gemeinsamen Verfolgung von Friedensbrechern zusammen. Dieses Bündnis wurde 1255 erneuert, nachdem vorher eine Münzkonvention über die Anzahl aus der Mark zuschlagenden Pfennige vereinbart wurde. 1259 schlossen die wendischen Seestädte Lübeck, Wismar und Rosstock, 1260 Wolgast, ein Bündnis zum gegenseitigen Schutz gegen See- und Straßenräubern.[18] Um 1260 fand eine Versammlung nicht genannter wendischer Städte statt. Verschiedene Beschlüsse wurden zum Vorteil von Kaufleuten, die nach Lübischen Recht lebten, beschlossen. Das Bündnis wurde 1265 bekräftigt und man beschloss, fortan sich jährlich zu beraten. Mit wechselnden Teilnehmern wurden die Bündnisinhalte erneut und erweitert. In den Versammlungen wurden die Instrumente zur Durchsetzung der Bündnisziele formuliert und verfeinert. Die Pflichten der Bündnispartner wurden präzisiert und die Organisationsstruktur verbessert. Die folgenden Zusammenkünfte mögen das Zusammenwachsen der niederdeutschen Städte zur Hanse befördert haben. Es ist festzuhalten, dass diese Bündnisse weder am Anfang noch später spezifisch "hansische" Einungen waren, sie entstanden vielmehr aufgrund regionaler Erfordernisse, wobei neben dem Schutz der Kaufleute und dem sicheren Zugang zu den Märkten auch die Abwehr landesherrlicher Angriffe auf die städtische Autonomie ein wichtiges Bündnisziel war. Direkte "hansische" Bündniszwecke werden in den Urkunden nicht erwähnt. In dieser Zeit hatten die Städte mit ihren Nachbarstädten das Interesse ihrer Kaufleute wahrzunehmen,und zwar nicht nur in regionalen, sondern auch in überregionalen Zusammenhängen [19] (Siehe Anhang 4).

3. Entwicklung der Handelsrouten östlich der Elbe

Die Kolonisation östlich der Linie Elbe, Saale wurde im 12.Jahrhundert immer mehr ausgedehnt. Mit dem tatkräftigen Einsatz des Markgrafen von Brandenburg entwickelten sich Städte, aufgrund ihrer zum Teil topographischen ungünstigen Lage, langsamer. Eine der ältesten Städte ist Brandenburg an der Havel. Die Neustadt wurde 1170 gegründet. Die Vereinigung mit der Altstadt und der Dominsel erfolgte erst im 18. Jahrhundert. Brandenburg a.H. wurde Sitz des Bistums und Oberhofes. Die märkischen Städte Berlin (um 1230) und Cölln, auf dem gegenüberliegenden Ufer der Spree gelegen, wurden erst 1709 vereinigt [20](Siehe Anhang 5). Das Gebiet zwischen Elbe und Oder war vor der askanischen Zeit von slawischen Stämmen bewohnt. Im 10. Jahrhundert haben deutsche Könige weite Gebiete bis zur Oder unterworfen, aber noch nicht mit Deutschen besiedelt, jedoch zu missionieren versucht. Im Jahre 983 gelang es den slawischen Stämmen in der späteren Mark, in Mecklenburg und Ostholstein die Fremdherrschaft abzuschütteln.[21] Die politische Kraft der Elb-und Ostseeslawen ließ im 11. Jahrhundert nach. Trotz der territorialen Auseinandersetzungen waren westliche Fernhandelskaufleute unterwegs und trieben Handel an verschiedenen slawischen Ortschaften. Die vorhandenen alten slawischen Handelsrouten wurden beiderseitig benutzt [22] (Siehe Anhang 6).
Diese uralten Heerwege wurden später zum Teil "Königsstraßen" des Mittelalters.
Im Nachhinein betrachtet (durch archäologische Befunde belegt) waren alle diese überregionalen Verkehrswege ausgebaut. Es gab Brücken, Dämme und Hohlwege in Niederungen. Krüge an den Wegkreuzungen und in festen Abständen entlang der Straßen sorgten für das Wohl der Reisenden und Zollstationen für das der Territorialstaaten. Dies förderte auch den Siedlungsbau in der Mark Brandenburg.[23]

3.1. Die Anfänge der Doppelstadt Berlin/Cölln
-Kaufmannsniederlassung an der Spree

Die vorhandenen alten Handelswege lagen seit jeher im Berliner Raum. Hier trafen sich z.B. die Straßen, die über Rostock, Greifswald und Stettin Berlin mit Skandinavien verbanden oder über Küstrin und Pommern ins Baltikum führten. Über das Wegenetz kamen die Neuansiedler im 12. Jahrhundert. Freilich sind die Wasserwege nicht zu unterschätzen, in diesem Fall die Havel und Spree. Im einzelnen können hier nicht die topographischen und geologischen Seen-und Flusslandschaften aufgezeigt werden. Nur soviel ist anzumerken, dass es im Raum Spandau bis Köpenick mehrere Schleusenstufen gab. Bei Stralau konnte eine Befestigung aus wendischer Zeit nachgewiesen werden. Betrachtet man diesen Umstand, dann war im Mittelalter die heutige Spreeaue in Chalottenburg, Tiergarten und auch im Gebiet Berlin-Cölln weitgehend überflutet. Dies kann die Erklärung dafür sein, warum Berlin-Cölln in vordeutscher Zeit kaum Besiedlungsspuren zeigt.[24] Die Doppelstadt Berlin-Cölln als Schnittpunkt der hochmittelalterlichen Landwege konnte erst Bedeutung erlangen, als das Niveau der Spree im 11. oder 12. Jahrhundert um mehrere Meter gesenkt wurde.[25] Für die Entwicklung müssen nach der askanischen Eroberung im weiteren die Kolonisten und Fernkaufleute als Indiz betrachtet werden. (zitiert hier Müller-Mertens, S. 20ff.) [26] "Darum halte ich es durchaus für eine Frage würdig, ob bei der Anlage der Doppelstadt an der Spree nicht eine Gruppe niederrheinisch-westfälischer Kaufleute führend gewesen sein kann, ob der schnelle Aufschwung Berlins, die starke Stellung seiner Kaufleute in Hamburg, die enge Verbindung mit flandrischen Fernhändlern und der beachtliche Handel mit Flandern nicht darauf beruhen, dass sich in Berlin niederrheinische-westfälische Kaufleute niederließen, die bereits im flandrisch-ostelbischen Handel tätig waren, die, gestützt auf ihre Handelskenntnisse und -verbindungen sowie ihre Herkunft, den mittelmärkischen Raum handelsmäßig zu erschließen suchten, wobei sie sich an der schnell steigenden Nachfrage nach Korn in Flandern und in den Seestädten und nach flandrischem Tuch in den immer stärker besiedelt werdenden Märkten orientierten."
In der Mark Brandenburg beginnt die Besiedlung um 1160; bereits vor 1200 war der westliche Stadtrand Berlins erreicht.Siedlungsurkunden aus der Mark sind nicht vorhanden. Aus späteren Nachrichten (Landbuch Karl IV., 1375) wissen wir, dass sich die Verhältnisse nicht grundsätzlich von anderen Landschaften unterschieden.[27]

3.2. Stadterhebung 1237

In der zwischen Barnim und Teltow gelegenen Niederung der Havel und Spree, endgültig erobert im Jahr 1157 von Albrecht dem Bären, dann genannt Markgraf von Brandenburg, entwickelte sich der Handelsplatz Berlin-Cölln. Neuere archäologische Befunde scheinen zu beweisen, dass Berlin und Cölln älter sind als dies die ersturkundliche Erwähnung von Cölln, 1237, erscheinen lässt [28] (Siehe Anhang 7)
Zum 28.Oktober 1237 wird in einer Urkunde Pfarrer Simeon von Cölln (Symeon plebanus de Colonia) als Zeuge aufgeführt, wenige Jahre später im Januar 1244, als Probst von Berlin (dominus Symeon de Berlin prepositus) (Siehe Anhang 8 und 9 ). Das war es, was an Urkunden zum "Gründungsakt" Berlin-Cölln vorliegt.[29]

Keine "Geburtsbescheinigung", auf die zur 700, 750 oder 775 Jahre Berlins zurückblicken lässt. Wiederum lässt sich aus diesen Erwähnungen des Pfarrers und Probstes zu Cölln und Berlin einiges über die Doppelstadt ableiten.Sie symbolisiert die politische Zuordnung und die kirchlich-institutionelle Zusammnbindung (Einheit) beider Städte. Die Urkunden in denen Simeon als Zeuge unter mehreren erwähnt wird zeigen die spannungsreiche und problematische Verquickung kirchlicher und weltlicher Interessen in der Mark Brandenburg.1237 ging es um die Beilegung eines jahrelangen Streites zwischen den Bischöfen von Brandenburg und dem askanischen Markgrafen um die kirchliche Zugehörigkeit, die geistlichen Einkünfte (der Zehnte) und den Einfluss auf die Besetzung kirchlicher Ämter in den sogenannten Neuen Landen, dazu gehörten Berlin und Cölln.Und im Jahr 1244 galt es, die Markgrafen zum Verzicht auf den Nachlass verstorbener Kleriker zu bewegen.30 Zu diesem Zeitpunkt war Berlin und Cölln als ausgeprägte Städte zu betrachten, in beiden waren die Attribute einer mittelalterlichen Stadt vorhanden: wehrhafte Stadtmauer, Marktplätze, Kirchen und Klöster (Siehe Anhang 10).[31] Gegenüber der älteren Stadt Spandau, Burgsitz des Markgrafen, entwickelte sich die Doppelstadt rasant.

Die Markgrafen Johann und Otto verliehen, vermutlich vor der Mitte des 13.Jahrhunderts, das Stadtrecht, Zollfreiheit und wahrscheinlich auch Hufenland. Ob es sich bereits um einen vorhandenen Marktflecken handelte oder tatsächlich eine Neugründung war wissen wir nicht.[32]
Um 1400 lebten in Berlin-Cölln 5000 bis 6000 Einwohner. Das Berliner Stadtrecht wurde von Brandenburg mit dem Magdeburger Recht an Berlin verliehen.(Im Jahre 1253 wurde Berlin seinerseits Rechtsmutterstadt, indem es der Neugründung Fankfurt/Oder die grundlegende Rechtsweisung erteilte.)[33]
Im Mittelalter umfasste Alt-Berlin 47 Hektar, Alt-Cölln 23 Hektar. Im Vergleich zu heute hat der Bezirk Mitte eine Geamtfläche von 3947 Hektar (Felix Escher, S.7).
Die einzelnen Grundstücke waren schmal und die Giebel zeigten in der Regel zur Straßenseite. Die Sauberkeit in den Gässchen ließ zu wünschen übrig. Küchenabfälle; Viehmist und anderen Unrat fand man vor, ein Herd für Seuchen und Krankheiten (Siehe Anhang 11).

3.3. Nur Handelsverbindungen zwischen den altmärkischen Städten?

Nach dem Rostocker Verzeichnis von 1358 hatten Berlin und Cölln von Anbeginn der Hanse angehört, mit ihnen weitere Städte der Mark Brandenburg Havelberg, Kyritz, Perleberg und Pritzwalk in der Prignitz, Gardelegen, Salzwedel, Seehausen, Stendal und Werben in der Altmark. Später die altmärkischen Städte Osterburg und Tangermünde, sowie Brandenburg an der Havel und Frankfurt/Oder aus der Mittelmark.34 Der Fernhandel war für die Kaufleuten in Berlin-Cölln charakteristisch.Wie oben bereits erwähnt hatte Berlin 1251 das Zollprivileg erhalten.Im Jahr 1280 erlangte Berlin das Münzrecht (Fidicin, Berliner Chronik). Dies bedeutete, dass die Münze in den meisten Städten der Mittelmark anerkannt wurde. (Berliner"Münzsiser" "Münzeisen"= Prägestempel). Der Münzbezirk umfasste 14 Städte. Der große Wohlstand der Stadt Berlin befähigte den Rat, bald den Ankauf einer Reihe von wichtigen Privilegien durchzuführen. Zwei Privilegien waren dann für die weitere Entwicklung maßgebend:

  1. Der Holzbeleg (Zoll) bei der Benutzung der Wasserwege durch Berlin-Cölln.
  2. Das Niederschlagsrecht von Berlin und Cölln.

 

Fußnoten:

  1. Philppe Dollinger: Die Hanse, 6.Aufl.2012, S.205, Abs.1.
  2. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.11, Abs.2.
  3. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.13.
  4. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.13.
  5. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.14, Abs.2.
  6. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.22ff..
  7. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.22, Abs.2.
  8. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.25
  9. Vgl. Dollinger: Die Hanse, ebenda.
  10. Kiesow, Gottfried, Wege zur Backsteingotik, 2003,S.31.
  11. Vgl.Kiesow, Gottfried, Wege zur Backsteingotik, S.32.
  12. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S. 25 Abs.2.
  13. https://www.hansischergeschichtsverein.de/lexikon?buchstabe=l#anzeige, abgerufen am 17.2.2018
  14. Rathjen, Jörg Modul A, A1 die geschichtlichen Stadtgrundlagen,Einführung, S.110, Abs.2
  15. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.27,28.
  16. Fritz,D.Wolfgang Deutsche Übersetzung "Die Goldene Bulle", 1978, S.68
  17. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.145
  18. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.55.
  19. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.56ff..
  20. Vgl. Dollinger: Die Hanse, S.39,49 3.Abs.ff.
  21. Theissen, Andrea Bürger Bauer Edelmann, Berlin im Mittelalter, 1987, S.204
  22. Vgl.Theissen, Andrea Bürger Bauer.., S.15- Skizze -Mittelalterliche Handelswege östlich der Elbe um 1400.
  23. Vgl.Theissen, Andrea Bürger Bauer.., S. 36.
  24. Vgl.Theissen, Andrea Bürger Bauer.., S. 37, Abs.ff.
  25. Vgl.Theissen, Andrea Bürger Bauer.., S.38, Abs.2.ff.
  26. Müller-Mertens, Berlin im Mittelalter, Aufsätze, 1987, S. 20ff.
  27. Vgl.Theissen, Andrea Bürger Bauer.., S.205, Abs.2.
  28. Vgl.Theissen, Andrea Bürger Bauer.., Anhang Urkunde: S. 130, S. 217 Anhang: Schuchard,Christiane Übersetzung Ersterwähnung Cölln und Berlin, 1987
  29. Mitteilungen des Vereins f.d. Geschichte Berlins,1927,Nr.44, Herkunftsbezeichnung des Probstes S.1.ff Link. https://digital.zlb.de/viewer/image/14688141_1927/5/ (abgerufen:2.3.2018)
  30. Vgl.Theissen, Andrea Bürger Bauer.., S. 130.
  31. Vgl.Theissen, Andrea Bürger Bauer.., S. 137, Abbildung 62. Die Kirche in Berlin und Cölln um 1300.
  32. Vgl. Müller-Mertens, Berlin im Mittelalter, Aufsätze, 1987, S 9,10.
  33. Vgl.Theissen, Andrea Bürger Bauer.., S.73ff.
  34. Vgl. Müller-Mertens, Berlin im Mittelalter, Aufsätze, 1987, S.16